Betreuungsrechtsreform: Neue Herausforderungen für die Sozial- und Gesundheitsbranche

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Betreuungsrechtsreform: Neue Herausforderungen für die Sozial- und Gesundheitsbranche Pflegekräfte aus dem Ausland

Zum 1. Januar 2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Nach knapp 30 Jahren wurde das Gesetz reformiert und soll in seiner neuen Version die Selbstbestimmung der rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland stärken. Das damit zusammenhängende Vormundschaftsrecht ist sogar schon 100 Jahre alt und wurde ebenfalls neu geregelt.

Denn die Ergebnisse zweier im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführten Studien zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ legen nahe, dass eine größtmögliche Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bislang nicht zufriedenstellend verwirklicht war.

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Welche konkreten Änderungen gibt es?

Die Wünsche der Betreuten oder die Wünsche der zu betreuenden Personen sollen in Zukunft die Grundlage der Betreuung bilden. Das beginnt schon bei der Auswahl der Betreuer*innen. Die ehrenamtliche Betreuung, zum Beispiel durch Familienangehörige oder Personen mit einer engen persönlichen Bindung zum*zur Betreuten, wird dabei bevorzugt. Persönlicher Kontakt und jährliche Berichte sollen dafür sorgen, dass die Betreuer*innen sich wirklich mit den Wünschen der zu betreuenden Person auseinandersetzen. Ehegatten können sich nun gegenseitig für sechs Monate in gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten, ohne dass eine Betreuung eingerichtet werden muss.

Für jeden Aufgabenbereich wird in Zukunft einzeln geprüft, ob eine Betreuung notwendig ist. Es gibt keine Betreuung in allen Angelegenheiten mehr. Auch innerhalb der einzelnen Bereiche wird dabei sehr differenziert geprüft: Was kann der oder die Betreute noch alleine und ab welchem Punkt benötigt er/sie Unterstützung?

Weitere Änderungen betreffen etwa die Sterilisationsregelung oder die Prozessfähigkeit. Die Prozessfähigkeit der betreuten Person ist zum Beispiel nicht mehr grundsätzlich schon durch die Betreuung eingeschränkt, sondern richtet sich nach allgemeinen Vorschriften über die Prozessfähigkeit. Auch für weitere Aspekte eines Gerichtsverfahrens gibt es neue Regelungen.  

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Was bedeutet das für Pflegeeinrichtungen?

Viele Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen haben natürlich Fragen rund um das Thema Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Vor allem: Was bedeutet die Reform konkret für sie als Fachkräfte im Umgang mit Bewohner*innen, die unter Betreuung stehen, aber auch mit den Betreuer*innen? Daher haben wir ein neues kompaktes, praxisnahes Format gestartet. Die Fortbildung wird von einer Richterin mit langjähriger Expertise geleitet. 

Allgemeines Angebot

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Online-Fortbildung: Betreuungsrecht

Betreuungsrecht hat eine hohe Bedeutung im Alltag von Pflegekräften und Heimleitungen. Ab dem 01.01.2023 ist die Selbstbestimmung der Betreuten stärker zu berücksichtigen. Darauf müssen sich professionelle Helfer*innen einstellen. 

Hierzu bietet diese Fortbildung neben einem Update zu den rechtlichen Grundlagen und der aktuellen Rechtsprechung konkrete Handlungsempfehlungen zu unterschiedlichsten Situationen des Betreuungsalltags an.

Inhalte:

  • Aufgabenkreise der Betreuer*innen
  • Grenzen der Betreuung
  • Betreuerbestellung / gerichtliches Verfahren
  • Heimvertrag
  • Zwangsmaßnahmen gegenüber den betreuten Personen
  • Haftungsfragen 
  • Konflikte zwischen Heimleitung und Betreuer*innen

Das Online-Format ist klar strukturiert, informativ und erfrischend lebendig durch einprägsame Fallbeispiele.

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Termin: Nach Vereinbarung
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Elisabeth Rochow, Richterin (Hamburg)
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Anmeldungen und weitere Informationen unter: info@contextyellows.de

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